Einreise und Unterkunft
Einreise in die Schweiz
Die meisten ausl?ndischen Doktorierenden, die von ausserhalb der Europ?ischen Union bzw. dem europ?ischen Wirtschaftsraum stammen, brauchen für die Einreise in die Schweiz ein Visum. Für diejenigen mit Anstellung resp. Arbeitsplatzvereinbarung kümmert sich die Personalabteilung der ETH um die Einreiseformalit?ten. Achten Sie dabei bitte auf eine rechtzeitige Anmeldung zum Doktorat. Sie erhalten die Aufenthaltsbewilligung nur im Zusammenhang mit der Immatrikulation. Die Anmeldung zum Doktorat muss daher parallel mit dem Einstellungsprozess durch die Personalabteilung erfolgen. Informationen rund um die Einreise in die Schweiz findet man hier:
Krankenversicherung
Bitte beachten Sie zudem, dass s?mtliche Personen, die sich mehr als 3 Monate in der Schweiz aufhalten, der Krankenversicherungspflicht unterstehen. Die obligatorische Grundversicherung deckt die medizinische Behandlung im Falle von Krankheit oder Unfall. Die vollst?ndigen Informationen dazu finden Sie hier:
Wohnungssuche
Da Schweizer Universit?ten im Gegensatz zu ausl?ndischen Universit?ten keine oder nur beschr?nkt Unterkünfte auf dem eigenen 2024欧洲杯开户_欧洲杯APP下载-投注|官网 anbieten, liegt die Wohnungssuche ganz in der Verantwortung der Doktorierenden. Dabei ist zu beachten, dass der Wohnraum in Zürich nicht nur knapp, sondern auch teuer ist. Nützliche Informationen findet man hier:
Bitte beachten Sie: Die Angaben auf dieser Seite dienen Informationszwecken und sind ohne Gew?hr. Die zugrundeliegenden Regelungen k?nnen sich seit der letzten Prüfung dieser Angaben ver?ndert haben. Für rechtsverbindliche Informationen konsultieren Sie bitte die entsprechenden Stellen.
Informationen und Services zu nicht-akademischen Themen bietet das Welcome Center