Mit gültiger Schengenaufenthaltsbewilligung
Studierende aus Drittstaaten mit einer gültigen Aufenthaltsbewilligung eines Schengen-Staates sind von der Visumspflicht befreit. Allerdings müssen sie die gleichen Unterlagen wie visumspflichtige Studierende vorlegen.
Grunds?tzlich k?nnen Sie in die Schweiz einreisen und danach die Aufenthalts?bewilligung innerhalb von 14 Tagen bei Ihrem neuen Wohnort beantragen.
Für eine Einreise ohne Visum müssen Bürger:innen aus Drittstaaten folgende Dokumente mit sich führen:
- ein gültiges und anerkanntes Reisedokument
- eine gültige Aufenthaltsbewilligung eines Schengen-?Landes oder ein gültiges D-?Visum eines Schengen-?Landes.
Für den Kanton Zürich ist es jedoch empfohlen, 2-3 Monate vor dem voraussichtlichen Einreisetermin eine Zusicherung zur Aufenthaltsbewilligung zu beantragen.
Dokumente
Reichen Sie für die Beantragung einer Zusicherung dem Migrationsamt Zürich die gleichen Unterlagen wie Studierende mit Visumpflicht externe Seite via Kontaktformular ein.
Zus?tzlich müssen folgende Dokumente eingereicht werden:
- externe Seite Gesuch um Einreisebewilligung, 1. Seite (anstelle des Visumsformulars)
- Gültige Schengen-Aufenthaltsbewilligung oder gültiges D-Visum eines Schengen-Landes.
WICHTIG: Bei Fragen oder Unklarheiten zum Vorgehen bezüglich Einreise mit Schengen-Aufenthaltsbewilligung, kontaktieren Sie bitte immer direkt das externe Seite Migrationsamt Zürich.