Anrechnung und Erlass von Studienleistungen im Master-Studium

In bestimmten F?llen k?nnen Sie sich an der ETH Zürich erbrachte Leistungen an Ihr Master-Studium anrechnen lassen. Extern erbrachte Studienleistungen werden nicht angerechnet.

Grunds?tze

Es wird grunds?tzlich erwartet, dass Sie das gesamte Master-Studium an der ETH Zürich absolvieren.

Ein Gesuch um Anrechnung muss beim Studiensekretariat des betreffenden Masterstudiums gestellt werden, beachten Sie dazu bitte folgende Punkte:

  • Kreditpunkte, die vor dem Beginn des ETH Master-Studiums an anderen in- oder ausl?ndischen Hochschulen erworben wurden, werden im Master-Studium nicht angerechnet.
  • An der ETH Zürich erworbene Kreditpunkte k?nnen i.d.R. nur dann angerechnet werden, wenn sie noch nicht für einen Studienabschluss verwendet wurden (Ausnahmen: siehe "Spezialf?lle").
  • H?rer/-innen an der ETH Zürich k?nnen keine Kreditpunkte erwerben. In diesem Status absolvierte Lehrveranstaltungen k?nnen nicht angerechnet werden (gilt nicht für Fach-, Mobilit?ts- und Gaststudierende).
  • Eine Anrechnung erfolgt nicht automatisch, sondern stets nur auf Gesuch der Studierenden beim Studiensekretariat des betreffenden Master-Studiengangs.
  • Es besteht kein Anspruch auf Anrechnung.
  • Für Kreditpunkte des Kursprogramms "SIP – Science in Perspective" gelten spezielle Regelungen.
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