Lehrauftr?ge
Die Erteilung und Entl?hnung von Lehrauftr?gen an der ETH Zürich werden in den Richtlinien für die Erteilung und Entl?hnung von Lehrauftr?gen an der ETH Zürich (PDF 42 KB) vom 17.06.2008 (Stand 01.02.2013) geregelt.
Lehrbeauftragte sind Personen, die selbst?ndig Lehrveranstaltungen an der ETH Zürich durchführen, jedoch weder Professor/Professorin noch Privatdozent/Privatdozentin sind.
Es wird unterschieden zwischen "internen" und "externen" Lehrbeauftragten:
Interne Lehrbeauftragte sind ETH Mitarbeitende, Mitarbeitende der Forschungsanstalten des ETH Bereichs sowie der EPFL und Mitarbeitende in gemeinsamen Professuren/Instituten ETHZ-UZH. Interne Lehrbeauftragte werden nicht entl?hnt.
Externe Lehrbeauftragte stehen in keinem Besch?ftigungsverh?ltnis mit der ETHZ. Sie schliessen mit der ETHZ einen Teilzeit-Arbeitsvertrag ab und werden auf Honorarbasis entl?hnt oder verrichten ihre T?tigkeit unentgeltlich.
Ausnahme: Privatdozierende ohne ETH-Anstellung oder Anstellung im ETH-Bereich ben?tigen einen Lehrauftrag, damit sie entl?hnt werden k?nnen und gelten damit als externe Lehrbeauftragte.
Neue Dozierende werden mittels Download Antragsformular Lehrauftrag (PDF, 1.2 MB) bei der Raum- und Stundenplanung gemeldet. Das vollst?ndig ausgefüllte Formular wird von der Stundenplankoordination des Departements direkt bei der Raum- und Stundenplanung eingereicht.
UZH Dozierende
UZH-Dozierende ben?tigen grunds?tzlich keinen Lehrauftrag, wenn die Lehrveranstaltung im Vorlesungsverzeichnis der UZH und der ETH Zürich angeboten wird.
UZH-Dozierende ben?tigen einen Lehrauftrag nur, wenn die Lehrveranstaltung nur an der ETH angeboten wird. Sie gelten damit als "externe Lehrbeauftragte".
Die Meldung von neuen UZH-Dozierenden erfolgt durch das Download Formular zur Erfassung von Dozierenden der Universit?t Zürich (PDF, 1.4 MB)
Rechtsgrundlagen:
Kontakt
ETH Zürich
Raum- und Stundenplanung
R?mistrasse 101
HG F 11
8092
Zürich
Schweiz