Betreuung Studierender anderer Hochschulen
Wenn Sie Bachelor- oder Master-Studierende anderer Hochschulen für ein Forschungsprojekt oder eine Studienarbeit betreuen, kann in den meisten F?llen eine Registrierung über die Mobilit?tsstelle erfolgen.
Bewerbungsfrist für Studierende
- generell: sp?testens zwei Monate vor geplantem Beginn
- Visumspflicht Studierende: Wir empfehlen eine frühere Bewerbung, da der Visumsprozess bis zu drei Monate dauern kann. Dieser Prozess kann überhaupt erst mit der offiziellen Best?tigung der Mobilit?tsstelle begonnen werden.
- Austausch: Die Bewerbungsfristen der Heimhochschule und der ETH Zürich für das jeweilige Austauschprogramm sind zudem massgebend.
Versp?tete Bewerbungen
In solchen F?llen kann weder ein rechtzeitiges Ausstellen des Visums von den jeweiligen Botschaften / Konsulaten garantiert werden, noch die fristgerechte Immatrikulation und Bereitstellung der Unterlagen.
Wir behalten uns vor, sehr versp?tete Bewerbungen nicht mehr zu bearbeiten.
- Immatrikulation im Bachelor- oder Master-Studium an einer Hochschule mit Promotionsrecht (keine FH)
- Projekt / Thesis dient dem Studium.
- Projekt / Thesis entspricht keiner Erwerbst?tigkeit (weder bezahlt noch unbezahlt). Bei Unklarheiten kontaktieren Sie bitte die Personalabteilung. (Eine bezahlte T?tigkeit als Hilfsassistenz muss ausserhalb des Projekts erfolgen und kann ggf. m?glich sein. Beachten Sie die Vorgaben für internationale Studierende.)
- Aufenthalt von mind. 91 und max. 365 Tagen
- Ausnahme: Mindestdauer zwei Monaten in einigen wenigen Austauschprogrammen m?glich
- Ausnahme: Mindestdauer zwei Monaten in einigen wenigen Austauschprogrammen m?glich
- Austausch: Nomination für den Austausch durch die Heimhochschule
Weitere Bedingungen müssen je nach Programm erfüllt sein.
Bachelor-? und Masterstudierende anderer Hochschulen k?nnen als sogenannte Project Mobility Students ein Forschungsprojekt oder eine Studienarbeit an der ETH durchzuführen.
In einigen F?llen werden Projektstudierende von ihrer Heimhochschule für einen Austausch nominiert, d.h., sie erhalten einen Platz innerhalb eines Austauschvertrags. Es gelten die Bedingungen des jeweiligen Austauschprogramms.
- Informieren Sie die eingeladenen Studierenden und die Mobilit?tsstelle rechtzeitig.
- Best?tigung der betreuenden Professur: Formular Confirmation of Thesis / Research Project Supervisor for Incoming Mobility Project Student ausfüllen und unterschreiben (wird der Professur i.d.R. durch die Studierenden zugeschickt)
- Bei Fragen zu Vereinbarungen im Zusammenhang mit Studien-Arbeiten oder Praktika, die an einer anderen Hochschule absolviert werden, Download beachten Sie das entsprechende Merkblatt (PDF, 146 KB).
- Stellen Sie sicher, dass die geschützte Seite Exportkontrollregeln der ETH eingehalten werden, und führen Sie allf?llige Abkl?rungen durch, bevor Sie die Einladung aussprechen.
- Es ist keine Anmeldung über die Personalabteilung n?tig.
- Ausnahme: Hilfsassistenz.
- Wenn Sie ein Stipendium vergeben m?chten: Download Lesen Sie die englischen Guidelines für?Supervisors’ scholarships for mobility students? (PDF, 70 KB). Weiter unten k?nnen Sie mehr über Stipendien erfahren.
Dienstleistungen für Studierende
Die Studierenden erhalten von der Mobilit?tsstelle alle Informationen und Best?tigungen, die sie für die Einreiseformalit?ten ben?tigen.
Auf keinen Fall sollten Studierende selbst ein Visumsgesuch einreichen, bevor die Mobilit?tsstelle kontaktiert wurde. Ein falsch eingereichtes Visumsgesuch kann zu erheblichen Verz?gerungen führen.
Studierende, die sich l?nger als 90 Tage in der Schweiz aufhalten, ben?tigen eine Aufenthaltsbewilligung. Die entsprechenden Informationen dazu erhalten Studierende von der Mobilit?tsstelle.
Denken Sie unbedingt daran, sich frühzeitig mit der Mobilit?tsstelle in Verbindung zu setzen.
S?mtliche von der Mobilit?tsstelle zur Verfügung gestellten Informationen beziehen sich Aufenthalte an der ETH Zürich und in den Kantonen Zürich oder Basel-Stadt. Der Studierendenstatus berechtigt zum Aufenthalt und der Durchführung des Projekts oder der Studienarbeit an einem Standort der ETH Zürich.
Wird das Projekt ausserhalb der ETH Zürich durchgeführt, z.B. an einer Forschungsanstalt des ETH-Bereichs, liegt es in der alleinigen Verantwortung der betreuenden ETH-Professur in Zusammenarbeit mit der Personalabteilung der Forschungsanstalt, alle n?tigen Abkl?rungen vorzunehmen bezüglich des Aufnahmestatus sowie allf?lliger arbeitsmarktrechtlicher Vorgaben und die n?tigen Bewilligungen einzuholen. Die formelle Betreuung der Projekt- oder Studienarbeit muss zwingend durch eine Professur der ETH Zürich erfolgen.
Die Mobilit?tsstelle stellt keine Studierendenunterkünfte zu Verfügung. Die Mobilit?tsstudierenden werden von der Mobilit?tsstelle über ihre Optionen informiert und erhalten Tipps zur Wohnungssuche.
Die Webseite der Zimmer- und Wohnungsvermittlung Universit?t Zürich und ETH bietet weitere hilfreiche Informationen.
Mobilit?tsstudierende sind nicht über die ETH versichert (analog regul?re ETH-Studierende). Studierende, die l?nger als drei Monate in der Schweiz bleiben, müssen bei den Beh?rden nachweisen, dass sie über eine Kranken- und Unfallversicherung verfügen oder eine in der Schweiz abschliessen.
Die ETH empfiehlt zudem allen Studierenden, eine Privathaftpflichtversicherung abzuschliessen.
Viele Austauschstudierende erhalten ein Stipendium der Heimhochschule und / oder der ETH.
Project Mobility Students erhalten keine Stipendien durch die Mobilit?tsstelle.
Sie k?nnen ein kleines ?Supervisors’ scholarship for mobility students (incoming)? aus Ihren eigenen Institutsmitteln vergeben (falls gewünscht). Die H?he des Stipendiums muss so gew?hlt sein, dass es keine Entsch?digung darstellt, sondern nur einen Aufenthalt erm?glicht, der sonst für die Studierenden nicht finanzierbar w?re. Bedenken Sie, dass regul?re ETH-Studierende auch keine Entsch?digung erhalten (z.B. für die Master-Arbeit).
Supervisors dürfen Stipendien an Mobilit?tsstudierende (Incomings) aus ihren eigenen Mitteln sprechen, ohne dass die zus?tzlich von der Mobilit?tsstelle bewilligt werden müssen. Die maximale Stipendienh?he pro Monat betr?gt 2000 Schweizer Franken. Download Es gelten die Vorgaben in den englischen Guidelines (PDF, 70 KB).
Studierende erhalten alle n?tigen Informationen zur Bewerbung und zum Aufenthalt an der ETH auf unserer Webseite, w?hrend dem Bewerbungsprozess und bei der pers?nlichen Einschreibung am Schalter der Mobilit?tsstelle nach der Ankunft in Zürich. Zus?tzlich zu den vorg?ngig erw?hnten Punkten (Visum, Unterkunft, Versicherung) erhalten die Studierenden Informationen zur Anmeldung beim Personenmeldeamt und der Aufenthaltsbewilligung, den IT-Services sowie allgemeine Informationen über die ETH und die Schweiz.
Weitere Informationen
Praktika
Offizielle Praktika ben?tigen gem?ss Beh?rden einen Praktikumsvertrag, i.d.R. einen Praktikumslohn und eine Arbeitsbewilligung und k?nnen deshalb nicht über die Mobilit?tsstelle administriert werden, sondern müssen über die Personalabteilung und ggf. externe Seite IAESTE registriert werden.
G?ste
In einigen F?llen kann eine Registrierung als Gast angebracht oder zwingend sein. Bitte konsultieren Sie die Webseiten der Personalabteilung und richten Sie weitere Anfragen direkt an sie.
Externe Doktorierende / PhD
Doktorierende müssen bei der Personalabteilung als akademische G?ste registriert werden. Ausnahme: Bundesstipendium.