Neue Regeln für Drohnenflüge
Die Schweiz hat per 1. Januar 2023 die in der EU geltende Drohnenregulierung übernommen. Dies hat Auswirkungen auf Drohnenflüge über dem ETH-Gel?nde und von ETH-Mitarbeitenden. ?
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Seit 1. Januar 2023 gilt in der Schweiz die EU-Drohnenregulierung. Für Drohnenpilot:innen gelten somit seit Anfang Jahr neue Bestimmungen – auch an der ETH.
Einteilung in neue Kategorien
Die europ?ische Reglementierung beinhaltet Sicherheitsstandards für die Herstellung, die Zulassung und den Betrieb von Drohnen. Neu ist die Unterscheidung zwischen den Kategorien ?offen?, ?speziell? und ?zulassungspflichtig?.
- In der externe Seite offenen Kategorie k?nnen Drohnen ohne Bewilligung des Bundesamtes für Zivilluftfahrt (BAZL) eingesetzt werden, wenn sie auf Sicht geflogen werden, unter 120m H?he bleiben und ein Fluggewicht von unter 25kg aufweisen. Bei Drohnen, die schwerer sind als 250g, braucht es jedoch neu einen Kompetenznachweis (siehe weiter unten). Je nach Gewicht der Drohne gibt es zudem Einschr?nkungen, wie nahe an unbeteiligte Personen herangeflogen werden darf.
- In die externe Seite speziellen Kategorie fallen Drohnen, sobald eine oder mehrere der Regeln der offenen Kategorie nicht eingehalten werden k?nnen oder das Abfluggewicht der Drohne h?her ist als 25kg. Der Drohnenbetrieb muss dann beispielsweise durch das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) bewilligt werden.
- Die zulassungspflichtige Kategorie ist für den sehr risikoreichen Betrieb (z. B. Personen- oder Gefahrguttransport) vorgesehen. Diese Regeln sind noch in Vorbereitung.
Registrierungspflicht
Neu gilt in allen oben genannten Kategorien, dass sich Pilot:innen und Betreiber:innen von Drohnen über 250g auf der Online-Plattform des BAZL externe Seite (UAS.gate) registrieren müssen. Dies gilt auch für Drohnen unter 250g, sofern die Drohne mit Kamera, Mikrofon oder sonstigen Sensoren ausgestattet ist, mit denen personenbezogenen Daten erfasst werden k?nnen.
Zertifikatsnachweis
Für die meisten Drohnen in der ?offenen? Kategorie müssen Pilot:innen neu einen Kompetenznachweis erwerben. Hierfür steht auf dem Online-Drohnenportal externe Seite UAS.gate eine Schulung im Selbststudium inkl. abschliessender Prüfung zur Verfügung. Nach Bestehen der Prüfung wird das Zertifikat (Kompetenznachweis/Fernpilotenzeugnis) ausgestellt.
Das gilt für ETH-Drohnenflüge
M?chten Sie – beispielsweise zu Forschungszwecken – eine Drohne betreiben, informieren Sie sich bitte auf der externe Seite Webseite des BAZL über die notwendigen Vorkehrungen und Bewilligungen. Für s?mtliche Drohnenflüge an der ETH ben?tigen Sie eine Bewilligung durch die Bewilligungsstelle.
Bei weiteren Fragen stehen Ihnen von der SGU gerne zur Verfügung.
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