Lohnanpassungen bei wissenschaftlicher Assistenz
Gute Neuigkeiten für die Doktorierenden: Die Schulleitung l?st die bisherige Koppelung ihrer L?hne an den Schweizerischen Nationalfonds. Doktorierende, Postdoktorierende sowie wissenschaftliche Assistenz I und II erhalten somit den vom ETH-Rat für 2024 definierten Teuerungsausgleich. Ausserdem steigt der Standardansatz bei den Doktorierenden um insgesamt 5 Prozent.
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Wir erinnern uns: Ende 2022 war unklar, ob die Doktorierenden der ETH Zürich, wie die anderen ETH-Mitarbeitenden, im neuen Jahr einen Teuerungsausgleich erhalten würden. Hintergrund: Diese L?hne orientieren sich am Schweizerischen Nationalfonds SNF – doch der SNF hatte sich zu diesem Zeitpunkt noch nicht zu einer m?glichen Lohnanpassung ge?ussert (vgl. Intern aktuell vom 19.12.2022).
Ein paar Wochen sp?ter best?tigte der SNF, dass das von ihm finanzierte Forschungspersonal ab 1.3.2023 einen Teuerungsausgleich von 2.5 % erh?lt. Auch die ETH-Schulleitung stimmte dieser Erh?hung zu – im Wissen jedoch, dass das Problem damit auf die Dauer nicht gel?st war. Dies soll sich nun ?ndern: Neu sind die L?hne der wissenschaftlichen Assistenz (Doktorierende und Postdoktorierende) nicht mehr an den SNF gekoppelt. Fürs Jahr 2024 bedeutet dies: Auch diese ETH-Mitarbeitenden erhalten den vom ETH-Rat beschlossenen Teuerungsausgleich. Dieser dürfte Anfang Dezember 2023 vom ETH-Rat bekannt gegeben werden. Die daraus entstehenden Mehrkosten für die 2024欧洲杯开户_欧洲杯APP下载-投注|官网 werden durch zentrale Abtretungen finanziert.
Standardansatz wird angehoben
Und es gibt noch weitere gute Neuigkeiten: Der Standardansatz bei den Doktorierenden wird (inkl. Teuerungsausgleich) um 5.0 % angehoben. Dieser stellt mit bislang 48'216 CHF im ersten Jahr den tiefsten Lohnansatz unter Doktorierenden dar (vgl. Grafik unten). Der Ansatz orientierte sich bisher am SNF und blieb seit 2014 unver?ndert.
?Die Schulleitung ist sich bewusst, dass der Standardansatz seit geraumer Zeit nicht erh?ht wurde und m?chte diesem Umstand entgegenwirken. Rund ein Drittel all unserer Doktorierenden wird nach diesem Ansatz bezahlt. Mit der Erh?hung um 5% m?chten wir diese Mitarbeitenden im aktuell anspruchsvollen finanziellen Umfeld unterstützen?, so Julia Dannath, Vizepr?sidentin für Personalentwicklung und Leadership.
?Wir sind der Schulleitung sehr dankbar für dieses Zeichen der Unterstützung für die Doktorierenden?, so Charles Ledoux, Pr?sident der Mittelbauvereinigung AVETH. ?Die Lebensbedingungen der Doktorierenden mit dem Standardansatz sind schwierig, besonders bei jenen mit Familie. Gründe sind u.a. die hohen Mieten, Transportkosten, hohe Kosten für die externe Kinderbetreuung und der fehlende Teuerungsausgleich von 2015 bis 2022. Jede Form der Hilfe ist daher h?chst willkommen.?
H?herer Stundenlohn für Hilfsassistierende
Bereits im September dieses Jahres hob das Rektorat den Lohnansatz für Hilfsassistierende von bisher 28 Franken auf 30.70 Franken pro Stunde an. Der neue Ansatz gilt ab dem Frühlingssemester 2024, also ab 1. Februar 2024.
Arbeitsgruppe wird fortgeführt
Um langfristige L?sungen dafür zu finden, wie die ETH in Zukunft ihr Lohnmodell aufstellen soll, berief Vizepr?sidentin Julia Dannath im Januar 2023 eine Arbeitsgruppe mit Vertretungen aus den 2024欧洲杯开户_欧洲杯APP下载-投注|官网n und der AVETH ein. Die Gruppe führt ihre Arbeit 2024 fort und m?chte weitere Optionen für das Lohnsystem für Doktorierende und Postdoktorierende aufzeigen.
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