Wichtige Gründe für eine Beurlaubung sind
1. eine durch ?rztliches Attest bescheinigte Krankheit des Studierenden, wenn die Krankheit ein ordnungsgem??es Studium im betreffenden Semester verhindert,
2. Umst?nde, die für Arbeitnehmerinnen Anspruch auf Mutterschutz und/oder Elternzeit oder für Arbeitnehmer Anspruch auf Elternzeit begründen,
3. die Ableistung eines freiwilligen Praktikums im Umfang von mindestens 18 Wochen, das für das Studium f?rderlich ist,
4. die Absolvierung von Ausbildungszeiten für einen anerkannten Ausbildungsberuf, sofern diese Ausbildung neben dem Studium im Verbund mit Ausbildungsbetrieben absolviert wird (Verbundstudium),
5. ein fehlendes Angebot des nach dem Studienfortschritt des Studierenden erforderlichen Anschlusssemesters.
6. eine durch den Arbeitgeber des Studierenden bescheinigte, inhaltlich und/oder zeitlich klar begrenzte au?erordentliche berufliche Mehrbelastung des Studierenden, die ein ordnungsgem??es Studium im betreffenden Semester erheblich beeintr?chtigt (in berufsbegleitenden Bachelor- und Masterstudieng?ngen).
Die Beurlaubung nach Nr. 5 ist abweichend von Abs. 2 Satz 1 auf ein Semester beschr?nkt.
Andere als die aufgeführten Gründe werden nur bei hinreichender Begründung und nach strenger Prüfung im Einzelfall anerkannt. Wirtschaftliche Gründe werden in der Regel nicht anerkannt.