Studieren mit Kind und Infos zum Mutterschutz

Das Studium mit Kind stellt für die Eltern in vielerlei Hinsicht eine Herausforderung dar: es müssen nicht nur die Anforderungen des Studiums gemeistert werden, sondern auch die Betreuung und Erziehung des Kindes muss organisiert werden. Hinzu kommt gerade für studierende Eltern oft eine zus?tzliche finanzielle Belastung.

Die Technische 2024欧洲杯开户_欧洲杯APP下载-投注|官网 Ingolstadt hat sich das Ziel gesetzt, die Studierenden mit Kind optimal zu unterstützen und die Eltern bei der Bew?ltigung der vielf?ltigen Herausforderungen nicht alleine zu lassen.  Die 2024欧洲杯开户_欧洲杯APP下载-投注|官网 h?lt für ihre Studierenden mit Kind ein breites Unterstützungsangebot bereit, das von der M?glichkeit der Beurlaubung bis zur Kinderbetreuung reicht. Erg?nzt wird das Angebot durch eine pers?nliche Beratung: telefonisch, per Mail oder vor Ort. Vereinbaren Sie dazu gern einen Termin mit der Gleichstellungsbeauftragten.

Studieren mit Kind

Teilzeitstudium

Die Lebenswirklichkeit vieler Studierender entspricht heute nicht mehr der von früher. Der ?Normalstudent“ – Anfang zwanzig, kinderlos, finanziell abgesichert und Vollzeitstudent – ist nur noch selten die Regel. Auf diese Entwicklung reagiert die 2024欧洲杯开户_欧洲杯APP下载-投注|官网 Ingolstadt.

Seit einigen Jahren kann man an der THI Business School im Bachelorstudiengang Betriebswirtschaftslehre neben dem bestehenden Vollzeitstudiengang auch in Teilzeit studieren. Der Teilzeitstudiengang wurde speziell für Studierende eingerichtet, die aufgrund besonderer Lebenssituationen begründeten Teilzeitbedarf haben. Die Inhalte des Teilzeitstudiengangs entsprechen dem Vollzeit-Bachelor Betriebswirtschaftslehre, den Studierenden steht jedoch mehr Zeit zur Verfügung, um sich z.B. besser um die Betreuung ihrer Kinder oder von Angeh?rigen kümmern zu k?nnen.

R?umlichkeiten zum Wickeln und Stillen

Im 2. Stock von Geb?ude F befindet sich in F 114 das Eltern-Kind-Büro, das allen Angeh?rigen der THI mit Kind als Rückzugsm?glichkeit, zum Arbeiten, Wickeln oder Stillen zur Verfügung steht. Für den Zugang zum Eltern-Kind-Büro muss man sich einmalig bei der Gleichstellungsbeauftragten anmelden

Im Geb?ude Z  befindet sich zudem der Raum der Stille, der zur Entspannung und zum Stillen genutzt werden kann. Der Raum der Stille ist jederzeit ge?ffnet. Gelegentlich finden hier auch Entspannungskurse statt.

Weitere Wickelpl?tze befinden sich in der Behindertentoilette im ersten Stock gegenüber der Bibliothek, im Geb?ude F im Sanit?tsraum F 216, im Geb?ude G in der Behindertentoilette im Erdgescho? sowie im Toilettenbereich der Mensa.

Beurlaubung

Die THI bietet Studierenden die M?glichkeit, sich wegen Mutterschutz bzw. Elternzeit bis zu maximal sechs Semestern beurlauben zu lassen. Die Besonderheit dieser Regelung ist, dass die Studierenden w?hrend dieser Beurlaubung – im Gegensatz zur Beurlaubung aus anderen Gründen – auch an Lehrveranstaltungen teilnehmen und Studien- und Prüfungsleistungen ablegen k?nnen. Die Regelstudienzeit wird entsprechend verl?ngert.
Diese Regelung bietet studierenden Eltern die M?glichkeit, Studium und Kind zu vereinbaren. Sie k?nnen ihr Studium entweder regul?r fortsetzen oder sich durch die Beurlaubung eine Art ?individuelles Teilzeitstudium“ organisieren. 
Weitere Fragen zur Beurlaubung beantwortet das
Service Center Studienangelegenheiten

Generelle Infos zur 
Beurlaubung vom Studium

Mutterschutz

Infos zum Mutterschutzgesetz ab 1.1.2018

Alle Studentinnen, die schwanger sind oder stillen, fallen ab dem 01.01.2018 unter den Schutz des Mutterschutzgesetzes. Mutterschutz wird nun grunds?tzlich gew?hrt, ohne dass Sie einen Antrag stellen müssen.

Damit Sie vom Mutterschutz profitieren, müssen Sie Ihre Schwangerschaft so bald wie m?glich der 2024欧洲杯开户_欧洲杯APP下载-投注|官网 melden. 

Ansprechpartner für die Meldung und alle prüfungsrechtlichen Belange rund um den Mutterschutz ist das

Service Center Studienangelegenheiten (SCS)

Mehr zum Mutterschutzgesetz finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frau und Jugend https://www.bmfsfj.de/

Laut §15 MuSchG sollen Studentinnen ihre Schwangerschaft so bald wie m?glich melden. Setzen Sie sich daher, wenn Sie schwanger sind oder stillen, bitte umgehend mit dem Service Center Studienangelegenheiten in Verbindung. Nur wenn Sie sich melden, k?nnen Sie Ihre Rechte nach dem Mutterschutzgesetz in Anspruch nehmen. Wir beraten Sie gerne auch zu weiteren Fragen rund um Ihre Schwangerschaft und freuen uns auf Ihre Anfrage. Melden Sie sich beim Service Center Studienangelegenheiten, bei der Frauenbeauftragten oder der Gleichstellungsbeauftragten.

Mutterschutzrechtliche Schutzfristen

Am 01.01.2018 ist das Gesetz zum Schutz von Müttern bei der Arbeit, in der Ausbildung und im Studium
(Art. 1 des Gesetzes zur Neuregelung des Mutterschutzrechts v. 23.05.2017, BGBl. I S. 1228) in Kraft getreten.

Die mutterschutzrechtlichen Schutzfristen gelten auch für Studentinnen. Diese sind im Zeitraum von sechs Wochen vor bis acht (in Sonderf?llen zw?lf) Wochen nach der Entbindung von ihrer Verpflichtung zu einem ordnungsgem??en Studium (z.B. Teilnahme an Prüfungen) befreit. Allerdings k?nnen betroffene Studentinnen durch ausdrückliches Verlangen gegenüber der 2024欧洲杯开户_欧洲杯APP下载-投注|官网 auf den gesetzlich vorgesehenen Schutz vor und/oder nach der Entbindung verzichten, wobei diese Erkl?rung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden kann.

Au?erdem gelten für Stillzeiten Sonderregelungen.

Neben einigen weiteren materiellen ?nderungen sieht das Mutterschutzgesetz (MuSchG) eine Ausweitung des pers?nlichen Anwendungsbereichs dieses Gesetzes vor. Insbesondere ist das MuSchG auch auf schwangere oder stillende Studentinnen anwendbar, wenn die 2024欧洲杯开户_欧洲杯APP下载-投注|官网 Ort, Zeit und Ablauf der Ausbildungsveranstaltung verpflichtend vorgibt oder Studentinnen im Rahmen der hochschulischen Ausbildung ein verpflichtend vorgegebenes Praktikum ableisten.

Ministerielle Informationen

Informationen zum Mutterschutz hat das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zur Verfügung gestellt unter https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/mutterschutz

Einen Leitfaden zum Mutterschutz sehen Sie unter dem Link https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/publikationen/leitfaden-zum-mutterschutz/73756  

Informationsblatt und Antr?ge

Informationen zum Vollzug des neuen Mutterschutzgesetztes an der Technischen 2024欧洲杯开户_欧洲杯APP下载-投注|官网 Ingolstadt finden Sie im Mutterschutz-Infoblatt (pdf).
Antr?ge und Mitteilungen k?nnen Sie über das PRIMUSS-Portal stellen bzw. einreichen.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte zun?chst an das
Service Center Studienangelegenheiten

Infotelefon

0841/9348-1370

Mo bis Do 10 bis 14 Uhr
Fr 10 bis 12 Uhr


Pers?nliche Beratung

Campus Ingolstadt

Mo - Do 11 bis 13 Uhr

Geb. J, EG, Eingang Süd
Abweichende ?ffnungszeiten (pdf)

Campus Neuburg

Di 11 bis 13 Uhr

am ServicePoint Studium, Geb. C Raum CN002
Abweichende ?ffnungszeiten (pdf)


Postanschrift:

Postfach 21 04 54, 85019 Ingolstadt 

Besucheradresse:
Esplanade 10, 85049 Ingolstadt

Kontakt für Gleichstellungsfragen

gleichstellungsbeauftragte@thi.de

Kontakt zum Büro der Frauenbeauftragten

Seite der Frauenbeauftragten der THI

Hier finden Sie Ansprechpartner in den Fakult?ten und Infos zu Mentoringprogrammen für Studentinnen.

Links

Infos zu Kinderbetreuung