Fachpraktische Ausbildung / Vorpraxis

Regelungen zur Vorpraxis werden für Studieng?nge mit erforderlicher fachpraktischer Ausbildung/ Vorpraxis in den Studien- und Prüfungsordnungen der jeweiligen Studieng?nge getroffen.

Studienbewerber/innen, die ein duales Studium (Verbundstudium oder ein Studium mit vertiefter Praxis) absolvieren m?chten, müssen die entsprechende Vorpraxis nicht ableisten, sofern sie mit dem Antrag auf Zulassung einen gültigen Vertrag mit einem Unternehmen über die duale Ausbildung einreichen.

Studien- und Prüfungsordnungen sowie andere Satzungen der 2024欧洲杯开户_欧洲杯APP下载-投注|官网 finden Sie unter Hochschulsatzungen.

Vorpraxis

Die Vorpraxis ist ein grunds?tzlich vor Studienbeginn und/oder in den vorlesungsfreien Zeiten bis sp?testens zu Beginn des 4. Studiensemesters abzuleistendes Praktikum, das dem zukünftigen Studiengang entspricht. Die Vorpraxis kann in selbst gew?hlten Unternehmen abgeleistet werden.

Die Ausbildungsrichtung Technik FOS/BOS für technische Studieng?nge wird anerkannt.

Infoblatt Vorpraxis für Studierende, die vor dem SS 18 begonnen haben (pdf)

Infoblatt Vorpraxis für Studierende, die ab dem SS 18 begonnen haben (pdf)

 

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