Prüfungsverfahren

Rücktritt und Nachfrist

Es besteht grunds?tzlich die M?glichkeit, von einer Prüfung, zu der eine form- und fristgem??e Anmeldung erfolgt ist, zurückzutreten und eine Nachfrist zu beantragen.

Ein wirksamer Rücktritt ist zwingend erforderlich, wenn die Prüfung bereits angetreten wurde (Rücktritt w?hrend der Prüfung) oder es sich um eine Prüfung handelt, für die in diesem Semester eine Frist zur Ablegung besteht (Wiederholungs- bzw. Regelfrist). Ohne wirksamen Rücktritt wird die Prüfung andernfalls mit der Note 5,0 bewertet.

Den Antrag und das ausführliche Infoblatt hierzu finden Sie in Ihrem Primuss Portal.

Ein Antrag auf Rücktritt vor der Prüfung ist nicht erforderlich, wenn es sich um das erstmalige Ablegen der Prüfung handelt, keine Regelfrist betroffen ist und die Prüfung noch nicht angetreten, d. h. die Prüfungsaufgabe noch nicht gestellt bzw. ausgeh?ndigt wurde.

Nachteilsausgleich

Den Antrag und Hinweise zur Gew?hrung von Nachteilsausgleich finden Sie in Ihrem Primuss Portal

?nderung des Prüfungsverfahrens

?berall dort, wo eine Person zweifelsfrei identifiziert werden muss, wie bei Prüfungen an 2024欧洲杯开户_欧洲杯APP下载-投注|官网n, bei Beh?rden oder vor Gericht, bei ?ffentlichen Versammlungen und Personenkontrollen muss das Gesicht erkennbar sein. Grunds?tzlich muss eine Identifizierung und ?berprüfung gew?hrleistet sein.

Studierenden, die nicht eindeutig identifiziert werden k?nnen, ist der Zugang zur Prüfung zu untersagen.

Damit das notwendige Verfahren eingeplant werden kann, ist es von der/dem Studierenden bei der Prüfungsanmeldung mittels eines von der 2024欧洲杯开户_欧洲杯APP下载-投注|官网 vorgegebenen Formulars fristgerecht anzuzeigen.

Studierende, die nicht ohne weiteres identifizierbar sind, müssen vor einer geeigneten beauftragten Person der 2024欧洲杯开户_欧洲杯APP下载-投注|官网 (weiblich für weibliche Studierende oder ggfs. m?nnlich für m?nnliche Studierende), ihr Gesicht zur Identifikation freilegen. Die ?berprüfung ist an einem separaten nicht einsehbaren Ort/Raum vorzunehmen.

Anschlie?end wird die/der identifizierte Prüfungsteilnehmer/in von der beauftragten Person zum Prüfungsraum begleitet, um Verwechslungen zu vermeiden. Dies gilt auch bei kurzfristigem Verlassen des Prüfungsraums.

Gleichzeitig erfolgt in diesem Zusammenhang die ?berprüfung auf unerlaubte Hilfsmittel.

Den Antrag finden Sie in Ihrem Primuss Portal.

Vollst?ndig ausgefüllte Antr?ge muss bis zum Ende des jeweiligen Prüfungszeitraums vorliegen.