Austritt bei der PUBLICA
Die Mitgliedschaft bei der Pensionskasse des Bundes PUBLICA endet grunds?tzlich mit dem Vertragsende an der ETH Zürich. Beim Austritt entscheiden Sie sich für eine der drei folgenden Optionen.
Damit die Austrittsleistung von der PUBLICA an die Vorsorgeeinrichtung des neuen Arbeitgebers überwiesen werden kann, sind folgende Angaben notwendig:
- Name und Adresse des neuen Arbeitgebers
- Name, Bankverbindung und Adresse der neuen Pensionskasse
Setzen Sie diese Angaben auf dem PUBLICA Formular beim Abschnitt ‘Bei Wechsel Vorsorgewerk/Arbeitgeberwechsel innerhalb desselben Vorsorgewerkes‘ und bei ‘Neue Vorsorgeeinrichtung/Freizügigkeitseinrichtung’ ein. Senden Sie bitte das vollst?ndig ausgefüllte Formular an PUBLICA.
Falls Sie kein Arbeitsverh?ltnis eingehen, er?ffnen Sie entweder ein Freizügigkeitskonto (Sperrkonto) bei einer Bank oder eine Freizügigkeitspolice bei einer Lebensversicherungsgesellschaft. PUBLICA wird Ihr Austrittsguthaben an diese Institution überweisen.
Setzen Sie die Angabe des Freizügigkeitskontos oder der Freizügigkeitspolice auf dem PUBLICA Formular beim Abschnitt ‘Neue Vorsorgeeinrichtung/Freizügigkeitseinrichtung’ ein und senden Sie bitte das vollst?ndig ausgefüllte Formular zusammen mit dem Er?ffnungsantrag des Freizügigkeitskonto oder der Freizügigkeitspolice an PUBLICA.
Der Antrag auf eine Barauszahlung kann gestellt werden, wenn nachfolgendes auf Sie zutrifft. Bitte beachten Sie die Liste der Dokumente, die Sie dem Antrag auf Barauszahlung beilegen müssen.
Ausreise in einen NICHT EU/EFTA Staat
- Abmeldebest?tigung der Wohngemeinde
- Bankverbindung empfehlenswert: Lohnkonto beibehalten
- Notariell beglaubigte Unterschrift der Ehegattin oder des Ehegatten als Zustimmung für die Barauszahlung
Ausreise in einen EU/EFTA Staat
Eine vollumf?ngliche Barauszahlung des Pensionskassenguthabens ist nicht in jedem Fall m?glich. Entscheidend ist, ob Sie im neuen Land der obligatorischen Versicherung unterstellt sind. Informationen: externe Seite www.verbindungsstelle.ch (Sicherheitsfonds BVG).
Aufnahme Selbst?ndigerwerb
- aktuelle Best?tigung der AHV-?Ausgleichskasse über das Vorliegen einer selbst?ndigen Erwerbst?tigkeit
- Bankverbindung empfehlenswert: Lohnkonto beibehalten
- Notariell beglaubigte Unterschrift der Ehegattin/des Ehegatten
- zus?tzliche Dokumente, wonach es sich bei der selbst?ndigen Erwerbst?tigkeit um einen Haupterwerb handelt
Setzen Sie diese Angaben auf dem PUBLICA Formular beim Abschnitt ‘Barauszahlung’ ein und senden Sie das vollst?ndige Formular zusammen mit den oben erw?hnten Dokumenten an PUBLICA.