Rechtliche Hinweise zur Vorlesungsaufzeichnung
An der ETH Zürich k?nnen Download in ca. 80 H?rs?len und einigen wenigen Seminarr?umen (PDF, 55 KB) Vorlesungen und Veranstaltungen aufgezeichnet werden. Die dafür installierte Technik (digitale Aufzeichnungsger?te, Kameras) dient ausschliesslich diesem (Lehr-)Zweck, nicht jedoch der ?berwachung der R?ume oder von Personen. Die Infrastruktur wird durch die Gruppen Multiemdia Technologies und Multimedia Production der Informatikdienste betrieben.
Die nachfolgenden Hinweise beschreiben, welche Technik eingesetzt wird und welche Auswirkungen dies für die Nutzung der R?ume hat. Auf den entsprechenden Unterseiten erl?utern wir, was Dozierende, Studierende und Besucher/Besucherinnen von Veranstaltungen in diesen H?rs?len beachten müssen, wenn sie nicht aufgenommen werden wollen (Bild/Ton).
Kennzeichnung
Die R?ume gem?ss Download Liste (PDF, 55 KB) sind an den Eing?ngen mittels eines Kamerasymbols gekennzeichnet. Der zus?tzlich abgebildete QR-Code verweist auf die vorliegende Seite. Mit der Nutzung und dem Betreten eines solchen Raumes anerkennen Sie die hier beschriebenen Bedingungen.
Aufzeichnung
Die Aufzeichnung umfasst
- das projizierte digitale Signal und/oder
- Download in ca. 20 H?rs?len (PDF, 55 KB) ein fixes oder manuell geführtes Video des Projektionsbereiches (Tafel, Hellraumprojektion, Podiumsbereich inklusive Vortragende) sowie
- bei eingeschaltetem Mikrofon das H?rsaalaudio.
Die Aufzeichnung beginnt einige Minuten vor dem offiziellen Starttermin einer Vorlesung/Veranstaltung und endet etwas sp?ter als zum offiziellen Ende; sie wird am Folgetag geschnitten im Videoportal der ETH Zürich publiziert.
Backupkamera
Erg?nzend zum prim?ren Aufzeichnungssystem verfügen die H?rs?le über eine Backupkamera im hinteren Teil des H?rsaals. Diese zeichnet w?hrend der Betriebszeiten 8-20 Uhr und bei entsprechenden Anfragen zur Aufzeichnung auch jenseits dessen ein Videosignal auf, das mit dem H?rsaalaudio kombiniert wird. Dieses Video zeigt den digitalen Projektionsbereich. Das Backup wird nur ver?ffentlicht, falls das prim?re Aufzeichnungssystem nicht funktioniert hat.
Verhaltenshinweise beim Aufenthalt in den H?rs??len (datenschutzbezogen)
Nachstehend erkl?ren wir Ihnen N?heres zur Aufzeichnung sowie, gegebenenfalls, wie Sie sich verhalten müssen, um bei Anwesenheit im H?rsaal die ?bertragung bzw. Aufzeichnung Ihrer Person zu vermeiden.