Lehrauftragsentschädigung

Interne Lehrbeauftragte

Interne Lehrbeauftragte werden nicht entl?hnt. Als intern z?hlen (unabh?ngig vom Anstellungsgrad):

  • Mitarbeiter ETH Zürich
  • Mitarbeiter Forschungsanstalten ETH Bereich (WSL, EAWAG, PSI und EMPA) und EPFL
  • Mitarbeiter in gemeinsamen Professuren/Instituten ETHZ-UZH

Ausnahme: Stellvertretungen k?nnen für max. 4 aufeinanderfolgende Semester zu 80% der festgesetzten Ans?tze entl?hnt werden, jedoch max. CHF 6'000 pro Semester.

Externe Lehrbeauftragte

Externe Lehrbeauftragte werden durch eine Semesterpauschale entl?hnt, ausser sie verzichten auf eine Entl?hnung. Dazu z?hlen:

Emeritierte Professoren/innen, Titularprofessoren/innen im Ruhestand, Dozenten/innen und Privatdozenten/innen ohne ETH-Anstellung oder ohne Anstellung im ETH-Bereich.

Es gibt zwei Entl?hnungskategorien resp. -ans?tze:

  • Unselbst?ndiger Erwerb: pers?nliche Auszahlung mit Abzug obligatorischer Beitr?ge.
  • Rechnungsstellung durch Arbeitgeber: ?berweisung der Pauschale an den Arbeitgeber ohne Abzug obligatorischer Beitr?ge.

Die Lehrveranstaltungstypen Arbeit (A), Diplomarbeit (D) und Repetitorium (R) k?nnen gem?ss der Weisung für die "Download Entsch?digung für die Mitwirkung an Leistungskontrollen an der ETH Zürich (PDF, 82 KB)" entl?hnt werden. Für diese Lehrveranstaltungstypen ben?tigen Dozierende keinen Lehrauftrag.

Lehrveranstaltungen, die von mehreren Dozierenden gehalten werden, werden aufgrund des Beteiligungsgrades entl?hnt.

Bei mehrfach geführten Lehrveranstaltungen wird nur eine voll entl?hnt. Wiederholungen werden mit dem Ansatz 0.7 entl?hnt.

Vertr?ge

Die ETH Zürich schliesst einen i.d.R. unbefristeten Teilzeit-Arbeitsvertrag mit externen Lehrbeauftragten (unselbst?ndig Erwerbende) ab. Der Abschluss und die Kündigung der Vertr?ge erfolgt durch die Personalabteilung auf Antrag des für den Lehrbeauftragten/die Lehrbeauftragte verantwortlichen Departements.

Bei externen Lehrbeauftragten mit Rechnungsstellung Arbeitgeber schliesst die ETH Zürich einen Vertrag direkt mit dem Unternehmen (AG oder GmbH) ab, wo der Lehrbeauftragte t?tig ist.

Falls die Fortführung eines Lehrauftrags vom Departement nicht mehr beabsichtig wird, ist das Departement verpflichtet, den Lehrbeauftragten/die Lehrbeauftragte sowie die Raum- und Stundenplanung unverzüglich darüber zu informieren.

Ans?tze für die Entl?hung externer Lehrbeauftragter

(Gem?ss Richtlinien für die Erteilung und Entl?hung von Lehrauftr?gen (PDF, 42 KB). In CHF pro Semesterwochenstunde)

Kontakt

Lehrauftr?ge

ETH Zürich
Raum- und Stundenplanung
R?mistrasse 101
HG F 11
8092 Zürich
Schweiz

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