Die Schulleitung informiert 2021 / 4
Die Schulleitung hat in ihrer letzten Sitzung unter anderem eine neue Richtlinie für Nebenbesch?ftigungen erlassen und sich mit m?glichen Risiken für unsere Hochschule befasst.
Die Schulleitung erl?sst per 1.1.2022 eine neue Richtlinie, die Nebenbesch?ftigungen sowohl von Professorinnen und Professoren als auch von allen ETH-Mitarbeitenden regelt. Bislang galt für Professorinnen und Professoren die 2008 erlassene ?Richtlinie betreffend Nebenbesch?ftigungen?. Für alle Mitarbeitenden der ETH Zürich galten die Bestimmungen in der ?Personalverordnung des ETH-Bereichs?.
Die nun erlassene, neue Richtlinie ersetzt die bislang geltende Richtlinie für Professorinnen und Professoren und konkretisiert die Bestimmungen für die Mitarbeitenden in der Personalverordnung, die als übergeordnetes Regelwerk jedoch ihre Gültigkeit beh?lt.
Ziel der neuen Richtlinie ist es, alle betroffenen Personen einerseits verst?rkt für das Thema Nebenbesch?ftigungen und m?gliche, daraus resultierende Interessenskonflikte zu sensibilisieren, und andererseits mehr Transparenz zu schaffen.
Kernpunkte der neuen Richtlinie sind der ?Conflict of Interest? (Interessenskonflikt aufgrund einer Nebenbesch?ftigung) und der ?Conflict of Committment? (Beeintr?chtigung der Arbeitsleistung aufgrund einer Nebenbesch?ftigung).
Je nach Art und Umfang der Nebenbesch?ftigung muss diese zukünftig von einer vorgesetzten Stelle bewilligt werden (Bewilligungspflicht), oder von der jeweiligen Person, die dieser Nebenbesch?ftigung nachgeht, lediglich gemeldet werden (Meldepflicht). Die Kriterien, ob eine Nebenbesch?ftigung bewilligt wird, wurden in der neuen Richtlinie konkretisiert und klarer ausformuliert. Damit steigt die Transparenz, welche Nebenbesch?ftigungen bewilligt werden, und wo allf?llige Risiken liegen k?nnen.
Die neue Regelung tritt per 1.1.2022 in Kraft. Voraussichtlich im Frühjahr 2022 werden alle ETH-Mitarbeitenden das erste Mal aufgefordert, alle ihre Nebenbesch?ftigungen ins ETHIS einzutragen. Detailliertere Informationen zur Regelung sowie zum Melde- und Bewilligungsprozess folgen zu einem sp?teren Zeitpunkt.
Ausschluss aus europ?ischer Forschungsf?rderung wird für ETH zum Risiko
Die Schulleitung hat Ende Juni dem Bericht der Risikomanagement-Kommission (RMK) zur Risikosituation 2021 zugestimmt. Grundlage der j?hrlichen Aktualisierung der Kernrisiken durch die Abteilung Finanzdienstleistungen bilden die so genannten Risk Cockpits. Diese bilden die Risikoinformationen aus allen ETH-Einheiten ab und berücksichtigen allenfalls eingetretene Ereignisse sowie das Umfeld der ETH Zürich.
Die ETH Zürich versteht unter Risiken ?die Auswirkungen von Unsicherheit auf Ziele?. Risiken k?nnen die Werte der ETH Zürich (Human Capital, Reputation, Infrastruktur) verringern sowie operative und strategische Ziele signifikant gef?hrden. Entsprechend umfasst das ETH-Risikomanagement auch Massnahmen, um diese Risiken zu reduzieren. Zu den typischen Kernrisiken der ETH geh?ren der Verlust von Leistungstr?gerinnen und Leistungstr?gern oder Talenten sowie die Verschlechterung der Lehrqualit?t.
Die Attraktivit?t der ETH für Professorinnen und Professoren, Mitarbeitende und Studierende verweilt zwar auf hohem Niveau und die Qualit?t der Bewerbungen ist hoch. Sollte jedoch die Schweiz nicht voll an die europ?ischen Bildungs-, Forschungs- und Innovationsf?rderprogramme assoziiert werden, k?nnte sich das ?ndern: Weder die ETH Zürich noch die Schweiz k?nnen die europ?ischen Forschungsrahmenprogramme durch eigene F?rderinstrumente, nationale Programme oder bilaterale Abkommen ersetzen. Eine Nichtassoziierung gef?hrdet somit die Gewinnung hochkar?tiger Forschender und Talente. Ebenso dürften sich der Zugang zu international wichtigen Forschungsgebieten und die Zusammenarbeit mit europ?ischen Partnern erschweren. Weiter k?nnten die fehlenden finanziellen Mittel die Umsetzung innovativer Forschung beeintr?chtigen. In ihrer Summe k?nnten die Vernetzungs- und Wettbewerbsnachteile zu einem Reputationsverlust der ETH Zürich führen und ihr Ranking reduzieren.
Aus diesen Gründen hat die Schulleitung die ?Nichtassoziierung der Schweiz an Horizon Europe, Euratom/ITER, Digital Europe Programme und damit verbunden fehlende internationale Zusammenarbeit? neu als Kernrisiko der ETH Zürich bewertet. Ausserdem hat sie aufgrund der Erfahrungen in der Pandemie und der aktuellen finanziellen Situation die Infrastrukturrisiken sowie Eintrittswahrscheinlichkeit ?Grosser Krisenereignisse? h?her als bisher gewichtet.
Weitere Informationen zum Risikomanagement finden Sie auf der zugeh?rigen Webseite und im Gesch?ftsbericht 2020 (Kapitel Governance und Nachhaltigkeit).
Rainer Schulin bleibt ein weiteres Jahr Vertrauensperson
Die Schulleitung hat die Amtszeit von Prof. em. Dr. Rainer Schulin als Vertrauensperson an der ETH Zürich um ein zus?tzliches Jahr bis am 31. Juli 2022 verl?ngert. Die Kommission für gute wissenschaftliche Praxis (GWP-Kommission) wird bis dahin Kandidatinnen und Kandidaten für die Nachfolge von Rainer Schulin finden und diese der Schulleitung zur Wahl vorschlagen.
Die Vertrauenspersonen sind Ansprechpartner für Fragen bezüglich Integrit?t in der Forschung und bei Verdacht auf wissenschaftliches Fehlverhalten. Nebst Rainer Schulin haben Prof. em. Dr. Renate Schubert und Prof. em. Dr. Peter Widmayer das Amt bis am 30. Juni 2024 inne.