Lohnanpassung bei Doktorierenden, Postdoktorierenden und wissenschaftlichen Assistierenden

Per Januar 2025 werden die Lohnans?tze der Doktorierenden und Postdoktorierenden sowie der wissenschaftlichen Assistierenden I und II angehoben. Erstmals nicht mehr um einen einheitlichen Prozentsatz, sondern um einen gestaffelten Frankenbetrag. ?

Jedes Jahr im Dezember stellt sich die Frage: Gibt es einen Teuerungsausgleich fürs kommende Jahr – und wenn ja, wie hoch f?llt er aus? Bei Mitarbeitenden im Lohnsystem des ETH-Bereichs – also bei Senior Scientists, Oberassistierenden, wissenschaftlichen sowie administrativ-technischen Mitarbeitenden – ist es der ETH-Rat, der diesen Teuerungsausgleich jeweils festlegt.

Anders bei Doktorierenden, Postdoktorierenden und den wissenschaftlichen Assistierenden I und II: Sie werden zu einem Fixlohn angestellt, dessen H?he die ETH Zürich selbst festlegt. Seit 2024 sind diese Fixl?hne nicht mehr an den Schweizerischen Nationalfonds (SNF) gebunden (siehe Intern aktuell vom 21. November 2023).

Per 1. Januar 2024 wurden die L?hne der Doktorierenden, Postdoktorierenden sowie der wissenschaftlichen Assistierenden I und II – analog zum Teuerungsausgleich für die Mitarbeitenden im Lohnsystem des ETH-Bereichs – um 1 Prozent erh?ht. Zudem stieg der Standardansatz, die tiefste Lohnstufe bei den Doktorierenden, um insgesamt fünf Prozent.

H?here Betr?ge für tiefere Lohnstufen

Nun hat die Schulleitung entschieden, wie die Lohnans?tze dieser ETH-Mitarbeitenden mit Fixlohn im kommenden Jahr angepasst werden: Per 1. Januar 2025 werden die Ans?tze erh?ht – neu nicht mehr prozentual, sondern mit einem festgesetzten Frankenbetrag. Dieser wird gestaffelt: Die Mitarbeitenden in den tieferen Lohnstufen erhalten einen h?heren Betrag als jene in den oberen Lohnstufen. Julia Dannath, Vizepr?sidentin für Personalentwicklung und Leadership, erkl?rt den Hintergrund dieses Entscheids: ?Mit dem festgelegten, gestaffelten Frankenbetrag m?chten wir erreichen, dass die tieferen Lohnstufen st?rker von der Anpassung der Ans?tze profitieren als die h?heren Stufen. Bei einer prozentualen Anpassung w?re dies nicht der Fall.? Mit diesem Entscheid berücksichtigt die Schulleitung ein Argument der AVETH. Diese hatte beanstandet, dass die unterste Lohnstufe – der Standard S – auch nach der letztj?hrigen Erh?hung um fünf Prozent nach wie vor eher tief angesetzt sei.

Erh?hung der Lohnans?tze per 1.1.2025. Der Frankenbetrag gilt für alle drei Jahre.

Die Ans?tze n?hern sich an

Bei den Fixl?hnen steigen die Ans?tze vom ersten zum zweiten wie auch zum dritten Jahr jeweils automatisch um einen festgelegten Prozentsatz. Der Anstieg betr?gt im tiefsten Lohnansatz drei Prozent. Mit der gestaffelten Erh?hung der Lohnans?tze m?chte die Schulleitung die verschiedenen Ans?tze nun etwas n?her zusammenbringen. Mit Auswirkungen auf die Entl?hnung der Postdoktorierenden. Diese hatten in den vergangenen Jahren jeweils den vom ETH-Rat gesprochenen Teuerungsausgleich erhalten. ?Wir haben von den 2024欧洲杯开户_欧洲杯APP下载-投注|官网n immer wieder die Rückmeldung erhalten, dass die Lohnans?tze für Postdoktorierende sowohl innerhalb des ETH-Bereichs als auch im Vergleich zu anderen Hochschulen hoch sind?, erkl?rt Julia Dannath. ?Aus diesem Grund haben wir uns entschieden, die Lohnans?tze auf dieser Stufe nicht um den prozentualen Teuerungsausgleich, sondern nur um den gleichen festen Frankenbetrag zu erh?hen, den auch die Doktorierenden im Lohnansatz 5 erhalten.?

Um die 2024欧洲杯开户_欧洲杯APP下载-投注|官网 mit der Erh?hung der Lohnans?tze finanziell nicht zu belasten, werden die entstehenden Mehrkosten durch zentrale Abtretungen finanziert. Dies betrifft auch über Drittmittel finanzierte Projekte (wie beispielsweise SNF).

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