Sprachanforderungen

Für viele Partnerhochschulen des weltweiten Austauschprogramms ist ein Englisch-?Sprachtest obligatorisch. Was zu unternehmen ist, erkl?rt diese Seite.

Ihre Verantwortung

  • Sie müssen bis zur angegebenen Einreichfrist einen gültigen und von der Partnerhochschule akzeptierten Sprachnachweis vorweisen k?nnen.
  • Liegt der nicht rechtzeitig vor, verf?llt Ihr Austauschplatz. Weil Sie dadurch anderen Studierenden einen Austauschplatz nehmen würden, würden Sie von künftigen Austauschen ausgeschlossen werden.

?bersicht

Die Partnerhochschulen legen die Anforderungen an die Sprachnachweise fest. Unten finden Sie alle Partnerhochschulen pro Land. Die zweite Spalte zeigt, ob ein Nachweis notwendig ist. Es gibt drei M?glichkeiten:

  • Nein: Sie brauchen keinen Sprachnachweis und müssen nichts unternehmen.
  • ETH-Sprachbest?tigung: Wenn Sie bei der Bewerbung in Mobility-?Online C1 oder h?her für Ihre Englischkenntnisse angeben k?nnen (Selbsteinsch?tzung), erhalten Sie nach der definitiven Zusage für eine Partnerhochschule automatisch die ETH-?Sprachbest?tigung. Sie müssen nichts unternehmen und keine Belege vorweisen.
  • Ja:
    1. Beachten Sie die für Sie relevante Einreichfrist (letzte beide Spalten).
    2. Klicken Sie auf den Namen der Partnerhochschule (erste Spalte) und lesen Sie die individuellen Anforderungen unter ?Sprachnachweis? sorgf?ltig durch. Die Anforderungen variieren teilweise stark. Wichtig: Sie müssen die Anforderungen aller Partnerhochschulen erfüllen, für die Sie sich bewerben.
    3. Klicken Sie auf "ja" (zweite Spalte), um Ihre n?chsten Schritte zu sehen.

Kontaktieren Sie die Mobilit?tsstelle oder Partnerhochschule frühzeitig bei Unklarheiten.

Wenn ein Sprachnachweis erforderlich ist

Unten erfahren Sie, was Sie nun tun müssen. W?hlen Sie Ihre Situation aus.

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