SEMP weltweit Projekte & Praktika
Das ?Swiss-European Mobility Programme? (SEMP) f?rdert Projekte und Praktika im aussereurop?ischen Ausland.
- Das Praktikum oder die Projektarbeit muss Teil des Studiums sein.
- Die Dauer der F?rderung h?ngt vom akademischen Jahr ab.
- 2024/25: 2 bis 12 Monate (360 Tage) Ihres Projekts oder Praktikums k?nnen über SEMP Projekte & Praktika gef?rdert werden.
- 2025/26: 2 bis 6 Monate (180 Tage) Ihres Projekts oder Praktikums k?nnen über SEMP Projekte & Praktika (Europa und weltweit) gef?rdert werden. Unabh?ngig von dieser maximalen F?rderung kann Ihr Aufenthalt 12 Monate betragen.
- 2025/26: Pro Studienstufe (Bachelor / Master) werden max. 6 Monate (180 Tage) über SEMP Projekte & Praktika gef?rdert.
- 2024/25: 2 bis 12 Monate (360 Tage) Ihres Projekts oder Praktikums k?nnen über SEMP Projekte & Praktika gef?rdert werden.
- Pro Studienstufe (Bachelor / Master) sind max. 12 Monate (360 Tage) mit SEMP-Stipendiengeldern f?rderbar (inklusive SEMP SMS). Eine mehrmalige Bewerbung ist also m?glich, sofern es sich um unterschiedliche Studienstufen handelt und die maximal m?gliche F?rderdauer pro Studienstufe noch nicht erreicht worden ist.
- Praktika, die durch andere Praktikumsorganisationen (z.B. IAESTE) gefunden und betreut werden, k?nnen nicht zus?tzlich über SEMP Projekte & Praktika gef?rdert werden.
- Falls Sie vom Arbeitgeber ein Entgelt erhalten, darf es inklusive Stipendium 2000 Schweizer Franken pro Monat nicht überschreiten.
- Das Praktikum oder die Projektarbeit müssen Vollzeit erfolgen (gem?ss Arbeitsrecht der Gastdestination).
Die H?he des Stipendiums h?ngt von der exakten Dauer ab (in Tagen): Das monatliche Stipendium (30 Tage) betr?gt 500 Schweizer Franken.
Nach dem Prüfen Ihrer Bewerbung erhalten Sie eine Stipendienzusage, sofern noch genügend Mittel vorhanden sind. Stipendiengelder werden nach Eingangsdatum der vollst?ndigen (!) Bewerbung vergeben. Die Mobilit?tsstelle kann Auskunft geben über die Verfügbarkeit von Stipendiengeldern.
Studium mit Behinderung
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Es wird kein Sprachtest verlangt, sondern an die Eigenverantwortung der Studierenden appelliert. Die Gastorganisation (Unternehmen oder Hochschule) darf erwarten, dass die Studierenden die dort gepflegte Umgangs- und Arbeitssprache verstehen und anwenden k?nnen.
Sie erhalten von uns nach der Zusage Ihres Austauschsemesters eine informelle Sprachbest?tigung für ein Englisch-Niveau C1, wenn Sie in der Bewerbung ein ad?quates Sprachniveau deklariert haben. Es liegt in Ihrer Verantwortung zu kl?ren, ob Ihre Gastinstitution ein anderes Sprachzertifikat verlangt und dafür zu sorgen, dass Sie das fristgerecht vorlegen k?nnen.
Je nach Destination und lokaler Situation muss eine Abkl?rung mit der Abteilung Sicherheit, Gesundheit, Umwelt (SGU) stattfinden. Ziel ist es, m?gliche und potenzielle Risiken zu minimieren. Bei Reisen an Destinationen, die allenfalls eine vertiefte Abkl?rung n?tig machen, k?nnen sich Studierende aktiv vor der Bewerbung mit dem SGU in Verbindung setzen und sich beraten lassen, anderenfalls erfolgt die Kontaktaufnahme durch die Mobilit?tsstelle nach Erhalt der Bewerbung.
Sie müssen sich direkt bei der Gastinstitution erkundigen, welchen Status Sie dort erhalten werden und was die Bedingungen und ben?tigten Dokumente sind.
Bevor Sie Ihre Bewerbung einreichen, müssen Sie Ihre Pl?ne mit den Mobilit?tsverantwortlichen oderder Praktikumsbetreuung Ihres Departements (falls zutreffend) besprechen.
Sie müssen die Bewerbung sp?testens zwei Monate vor Start des Projekts oder Praktikums vollst?ndig einreichen. Befolgen Sie die Anleitung für Ihre Bewerbung.
Die ETH Zürich beh?lt sich das Recht vor, Sie von allen zukünftigen Mobilit?ts?programmen auszuschliessen, falls Sie sich ohne hinreichende Gründe (nicht Bestehen von Klausuren, Krankheit, Unfall) von der Mobilit?t wieder abmelden.