Studiengangwechsel
Ein Studiengangwechsel liegt vor, wenn ein Wechsel vor Erwerb ?eines Studienabschlusses auf derselben Studienstufe erfolgt.
- Nach Eintritt ins Bachelor-Studium an der ETH Zürich kann vor Erwerb des Bachelor-Diploms maximal zweimal der Studiengang gewechselt werden.
- Ein zweiter Studiengangwechsel ist nicht zul?ssig, wenn ein endgültiger Ausschluss aus dem ersten und zweiten Studiengang vorliegt.
- Falls Sie im ursprünglichen Studiengang die Basisprüfung oder andere Prüfungen ein- oder zweimal nicht bestanden haben, ist ein Studiengang?wechsel unter Umst?nden nicht oder nur unter bestimmten Bedingungen m?glich.
- Durch Studiengangwechsel kann man sich den Folgen nicht eingehaltener Studienfristen nicht entziehen (z.B. Ausschluss aus dem Herkunftsstudiengang).
Rechtsgrundlagen
- Artikel 41, 43-45 der externe Seite Zulassungsverordnung ETH Zürich
- Artikel 5-10, 15-26 der Weisung Download Studiengangwechsel (PDF, 275 KB)
Senden Sie nach der Freigabe der Einschreibung für das Folgesemester einen schriftlichen Antrag auf Studiengangwechsel per E-Mail an die Kanzlei ().
Sobald Ihr Antrag geprüft worden ist, erhalten Sie schriftlich Bescheid.
Prüfungen
Melden Sie sich fristgerecht von Prüfungen ab, falls Sie sich zu Prüfungen angemeldet haben, diese aber nicht absolvieren m?chten.
Falls Sie beabsichtigen die Prüfungen zu schreiben, senden Sie den Antrag auf Studiengangwechsel erst nachdem die Resultate verfügt worden sind.
Bachelor Humanmedizin
In den Bachelor-Studiengang Humanmedizin kann nur gewechselt werden, wenn ein Studienplatz an der ETH Zürich für das entsprechende Herbstsemester zugeteilt wird. Die Studienpl?tze sind beschr?nkt und die Vergabe erfolgt zentral über swissuniversities nach Ablegen des Eignungstests für das Medizinstudium.
Anmeldung zum Medizinstudium: externe Seite swissuniversities
Informationen zur Zulassung: ETH Bachelor Humanmedizin
Die Informationen zu Anrechnungen von ETH-Studienleistungen finden Sie hier.
Bei administrativen Fragen wenden Sie sich an die Kanzlei.
Fragen zum neuen Studiengang stellen Sie beim entsprechenden Studiensekretariat.
Bei weiteren Unklarheiten zum Studiengangwechsel wenden Sie sich an das Team Beratung & Coaching.
Nach Eintritt ins Master-Studium an der ETH Zürich kann vor Erwerb des Master-Diploms maximal einmal der Studiengang gewechselt werden.
Rechtsgrundlagen
- Artikel 41, Abs?tze 3-6 der externe Seite Zulassungsverordnung ETH Zürich
- Artikel 5-10 der Weisung Download Studiengangwechsel (PDF, 275 KB)
Sie senden einen schriftlichen Antrag per Post oder E-Mail an die Kanzlei, wenn Sie einen Bachelor-Abschluss der ETH Zürich haben und Folgendes m?chten
- in einen gem?ss aktuellem Master-Studienreglement konsekutiven Master-Studiengang derselben Studienrichtung wie Ihr Bachelor eintreten und Ihr Bachelor-Abschluss liegt zum Zeitpunkt des Antrags auf Studiengangwechsel nicht mehr als vier Jahre zurück
- in einen konsekutiven Master-Studiengang einer anderen Studienrichtung als Ihr Bachelor eintreten. Der ?bertritt ist gem?ss aktuellem Master-Studienreglement reglementiert und Ihr Bachelor-Abschluss liegt zum Zeitpunkt des Antrags auf Studiengangwechsel nicht mehr als vier Jahre zurück.
Sobald Ihr Antrag geprüft worden ist, erhalten Sie von der Kanzlei schriftlich Bescheid.
Wenn Sie keinen Bachelor-Abschluss der ETH Zürich haben, müssen Sie sich erneut bei der Zulassungsstelle bewerben.
Bei administrativen Fragen wenden Sie sich an die Kanzlei.
Bei Fragen zum neuen Studiengang kontaktieren Sie das entsprechende Studiensekretariat.
Didaktische Ausbildung
Sie m?chten vom ETH-Studiengang Lehrdiplom für Maturit?tsschulen (LD) zum ETH-Ausbildungsgang Didaktik Zertifikat (DZ) oder umgekehrt wechseln, oder Sie m?chten in ein anderes Fach desselben Studiengangs (LD) bzw. Ausbildungsgangs (DZ) wechseln ohne den Ersteren abzuschliessen beziehungsweise abgeschlossen zu haben.
- Artikel 5 der Weisung Download Studiengangwechsel (PDF, 275 KB)
- Artikel 37, Abs?tze 1 - 5, Download Studienreglement 2012 für den Ausbildungsgang Didaktik Zertifikat (PDF, 3.3 MB)
- Artikel 43, Absatze 1 - 4, Download Studienreglement 2006 für den Studiengang Lehrdiplom für Maturit?tsschulen (PDF, 1.5 MB)
Bewerbung bei Kanzlei
Senden Sie einen schriftlichen Antrag auf Studiengangwechsel per E-Mail an die Kanzlei () sofern Sie die Voraussetzungen für das vereinfachte Bewerbungsverfahren zum neuen Studiengang erfüllen.
Sobald Ihr Antrag geprüft worden ist, erhalten Sie von der Kanzlei schriftlich Bescheid.
Bewerbung bei Zulassungsstelle
In allen anderen F?llen müssen Sie sich im Standardverfahren bei der Zulassungsstelle bewerben.
Bei administrativen Fragen im Zusammenhang mit dem Studiengangwechsel mit vereinfachter Bewerbung wenden Sie sich an die Kanzlei.
Für studiengangspezifische Fragen wenden Sie sich direkt an die Studiengangsverantwortlichen.
Wiedereintritt
Nicht um Studiengang?wech?sel, sondern um Wiedereintritt handelt es sich, wenn Sie nach Austritt aus der ETH
- einen anderen ETH-Bachelor- / Master-Studien?gang beginnen oder wieder in den gleichen Bachelor- / Master-Studiengang eintreten m?chten.
- direkt nach einem ETH-Bachelor- / Master-Ab?schluss als Zweit?studium einen anderen ETH-Bachelor- / Master-Studiengang beginnen m?chten.