Einlegung von Rechtsbehelfen auf elektronischem Weg

Die THI er?ffnet mit der Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs neben dem herk?mmlichen Post- und Kommunikationsweg die M?glichkeit, Dokumente, die bislang ausgedruckt und unterschrieben eingereicht werden mussten, elektronisch zu übermitteln, wobei dieselbe Rechtsverbindlichkeit erzielt wird. Voraussetzung dafür ist, dass die ?bermittlung in einer bestimmten Art und Weise erfolgt, die den gesetzlichen Anforderungen des Schriftformersatzes gerecht wird. Es steht hierfür derzeit ausschlie?lich folgender elektronischen Zugang bereit:

Versendung eines signierten elektronischen Dokuments mit der Versandart nach § 5 Abs. 5 De-Mail-Gesetz, unter der der Absender sicher im Sinne von § 4 Abs. 1 Satz 2 De-Mail-Gesetz angemeldet ist, an folgende De-Mail-Adresse:
Poststelle@thi.de-mail.de